Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine künstliche Währungsreserve des Internationalen Währungsfonds (IWF), eine Recheneinheit im internationalen Zahlungsverkehr. Der Wert eines Sonderziehungsrechts richtet sich nach einem Währungskorb, der momentan aus US-Dollar, Euro, Chinesischem Yuan, Japanischem Yen und Britischem Pfund gebildet wird.
In der Versicherungsbranche sind SZR eine einheitliche Berechnungsgrundlage für internationale Versicherungsverträge. Insbesondere bei Luftfahrt-, Transport- und Reiseversicherungen werden Entschädigungsgrenzen oder Haftungssummen oft in SZR aufgeführt. Bekannt ist die Haftungsbegrenzung bei Flugreisen nach dem Montrealer Übereinkommen. Dort werden Erstattungsbeträge in SZR angegeben.
Auch bei internationalen Schadenfällen oder Rückversicherungen werden SZR eingesetzt, um Währungsrisiken zu reduzieren. Versicherer verwenden SZR zur einheitlichen Bewertung von Leistungsansprüchen über Ländergrenzen hinweg.
Der IWF veröffentlicht den täglichen Wechselkurs des SZR. Dieser ist marktüblichen Schwankungen ausgesetzt.
Für Versicherungsnehmer sorgt die Verwendung von SZR für Transparenz und internationale Vergleichbarkeit bei Leistungen und Haftung.
SZR sind deshalb in erster Linie in den Sparten Reiseversicherung, Luftfahrtversicherung, Transportversicherung und Rückversicherung von praktischer Relevanz.
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