In der Umweltschadenversicherung sind Unternehmen, Organisationen und in manchen Fällen auch Privatpersonen (Kfz-Versicherung!) gegen finanzielle Risiken abgesichert, die durch Umweltschäden verursacht werden. Sie deckt Schäden an geschützten Arten, Biotopen, Gewässern und Böden ab, die durch betriebliche Tätigkeiten oder Unfälle entstehen. Für Umweltschäden an Privatpersonen oder anderen Unternehmen gibt es die Umwelthaftpflichtversicherung.
Die Umweltschadenversicherung gründet auf den gesetzlichen Regelungen des Umweltschadensgesetzes (USchadG). Verursacher von Umweltschäden sind zur Sanierung und Wiederherstellung der geschädigten Umwelt verpflichtet. Die Versicherung übernimmt die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Handlungen, die zur Vermeidung, Begrenzung und Sanierung von Schäden führen. Es werden Schäden an Gewässern (Flüsse, Seen, Grundwasser), verseuchten Böden sowie Schäden, die geschützte Arten und deren Lebensraum bedrohen, abgedeckt.
Die Umweltschadenversicherung kommt meist zur Geltung bei Schäden durch Industrie- oder Gewerbeunfälle, etwa Chemikalienlecks, Brände mit Freisetzung giftiger Stoffe oder bei Fehlfunktionen technischer Anlagen – zum Beispiel Leckagen an Tanks oder Rohrleitungen. Bauprojekte und Erdarbeiten, bei denen es zu Boden- oder Gewässerverunreinigungen kommt, werden ebenfalls abgesichert. Auch landwirtschaftliche Betriebe, bei denen aufgrund von Pestiziden oder das Ausbringen von Gülle die Natur geschädigt wird, sollten über eine Umweltschadenversicherung nachdenken.
Die Umweltschadenversicherung übernimmt zum Beispiel Kosten für Sofortmaßnahmen zur möglichen Schadenbegrenzung und für Sanierungsmaßnahmen, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Ebenso werden Gutachterkosten für nötige Untersuchungen und Schadenbewertungen übernommen. Auch anfallende Rechtskosten bei behördlichen Anordnungen oder Klagen sind gedeckt.
Bei Umweltschadenversicherungen gibt es üblicherweise eine Grunddeckung und zwei weitere Bausteine. Die Grunddeckung gewährt Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen wegen einer nötigen Sanierung (geschützte Arten, Oberflächengewässer, Biotope und Böden), falls die Schadenbehebung nicht auf dem eigenen (auch gemieteten) Grundstück zu geschehen hat. Der Erweiterungsbaustein 1 erweitert dies auch auf das eigene (auch gemietete) Grundstück aus, wobei Bodenschäden ausgenommen sind. Baustein 2 bezieht auch den Boden des eigenen Grundstücks mit ein. Diese Option wird auch als Bodenkasko bezeichnet. Achten Sie darauf, dass Ihr Umweltschadenversicherer über die Optionsbausteine auch Schäden am Grundwasser abdeckt!
Ausschlussgründe, bei denen die Umweltschadenversicherung für die Schäden nicht aufkommt, sind Vorsatz und Altlasten, die vor dem Vertragsabschluss bestanden. Auch Geldstrafen sowie Bußgelder werden nicht erstattet.
Die Umweltschadenversicherung ist für Unternehmen aus umweltrelevanten Branchen bedeutsam, besonders für Industrie- und Chemiebetriebe, Bau- und Abbruchunternehmen, Entsorgungs- und Recyclingbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe, aber auch für Transport- oder Logistikunternehmen, die Gefahrgüter transportieren. Häufig fordern Behörden oder Auftraggeber den Nachweis einer solchen Versicherung, um Umweltrisiken zu vermindern.
Die Umweltschadenversicherung schützt Unternehmen vor hohen Kosten, die aufgrund von Umweltschäden hervorgerufen werden.
Sie trägt zur Risikominimierung und nachhaltigen Umweltverantwortung bei und stellt sicher,
dass gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden.
Sie benötigen eine Umweltschadenversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
So kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrem Makler für Umweltschadenversicherungen in Hamburg-Bramfeld: Von Hamburg-Barmbek oder aus den Stadtteilen Winterhude, Uhlenhorst oder vom Hauptbahnhof kommend, fahren Sie mit der Buslinie 18 (Haltestelle Bauernrosenweg); von Barmbek geht es auch mit der Buslinie 177 (Haltestelle Hellbrookkamp). Von Hamburg-Poppenbüttel oder aus den Stadtteilen Wellingsbüttel bzw. Sasel mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Von Hamburg-Wandsbek mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Die nächstgelegenen U-Bahnstationen – interessant etwa für Personen aus Rahlstedt oder Farmsen-Berne – sind Habichtstraße (von dort zu Fuß) und Wandsbek-Gartenstadt (hier treffen Sie auf die Buslinie 8 – oder Sie gehen zu Fuß).
Tipps zur
[Autoversicherung]
[Berufsunfähigkeitsversicherung]
[Dread-Disease-Versicherung]
[Elektronikversicherung]
[Ferienhausversicherung]
[Geschäftsversicherung]
[Grundfähigkeitsversicherung]
[Haftpflichtversicherung]
[Hausratversicherung]
[Krankenversicherung]
[Kunstversicherung]
[Lebensversicherung]
[Luftfahrtversicherung]
[Musik-Instrumentenversicherung]
[Rechtsschutzversicherung]
[Rentenversicherung]
[Transportversicherung]
[Unfallversicherung]
[Wohngebäudeversicherung]