Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, ein in Deutschland möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und soll Mitarbeitern Versorgungsleistungen – etwa Altersrente, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung – bieten.
Sie ist ein eingetragener Verein (e. V.), eine GmbH oder eine Stiftung. Die Arbeitgeber leisten Zahlungen an die Unterstützungskasse, die steuerlich abzugsfähig sind und keinen festen Beitragspflichten unterliegen. Die Unterstützungskasse ist steuerbegünstigt, weil sie keine Gewinnerzielungsabsichten hegt. Arbeitnehmer müssen die Rentenzahlungen in vollem Umfang der Steuer unterwerfen.
Die Zahlungen der Unterstützungskasse erfolgen aus ihren eigenen Mitteln. Die (rückgedeckte) Unterstützungskasse kümmert sich um eine Rückdeckungsversicherung (Lebensversicherung), damit die zugesagten Versorgungsleistungen erfolgen können.
Eine Unterstützungskasse bietet die Möglichkeit, individuelle Versorgungszusagen einzurichten. Es gibt keine gesetzlich bestimmten Mindest- oder Höchstbeiträge. Besonders für leitende Angestellte und Geschäftsführer ist diese Art der Absicherung optimal, denn sie bietet deutliche steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darüber hinaus kommt eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der Versorgungsleistungen hinzu. Sie ist ebenfalls für Gesellschafter-Geschäftsführer geeignet. Die Vorteile einer Unterstützungskasse liegen auch darin, dass auf Zuwendungen keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Zum Nachteil gereicht einer Unterstützungskasse, dass sie in der Regel nicht der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein unterliegt. Außerdem findet eine nachgelagerte Versteuerung durch den Arbeitnehmer statt. Der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen kann beträchtlich sein.
Die Unterstützungskasse ist ein interessanter Weg der betrieblichen Altersvorsorge, besonders für Unternehmen,
die ihren Mitarbeitern oder Führungskräften eine individuelle und steuerlich optimierte Altersversorgung offerieren wollen.
Sie eignet sich insbesondere für gut verdienende Angestellte und Geschäftsführer, da sie flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gibt.
Sie benötigen Zugang zu einer Unterstützungskasse? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
So kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrem Makler für betriebliche Altersversorgung in Hamburg-Bramfeld: Von Hamburg-Barmbek oder aus den Stadtteilen Winterhude, Uhlenhorst oder vom Hauptbahnhof kommend, fahren Sie mit der Buslinie 18 (Haltestelle Bauernrosenweg); von Barmbek geht es auch mit der Buslinie 177 (Haltestelle Hellbrookkamp). Von Hamburg-Poppenbüttel oder aus den Stadtteilen Wellingsbüttel bzw. Sasel mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Von Hamburg-Wandsbek mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Die nächstgelegenen U-Bahnstationen – interessant etwa für Personen aus Rahlstedt oder Farmsen-Berne – sind Habichtstraße (von dort zu Fuß) und Wandsbek-Gartenstadt (hier treffen Sie auf die Buslinie 8 – oder Sie gehen zu Fuß).
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