Unterversicherung ist gegeben, wenn die in der Versicherungspolice bezeichnete Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts. Das kann bei Gebäuden, Hausrat, Maschinen, technischen Anlagen, Fahrzeugen, aber auch Betriebseinrichtungen der Fall sein.
Im Schadenfall wird die Entschädigung meist nur zum Teil gezahlt, in der Relation zwischen versichertem und tatsächlichem Wert. Üblicherweise redet man ab einer Abweichung von mehr als 10 Prozent vom tatsächlichen Wert von Unterversicherung. Ist ein Objekt beispielsweise 100.000 Euro wert, aber nur mit 80.000 Euro versichert, trägt die Versicherung im Schadenfall auch nur 80 Prozent der Kosten.
Unterversicherung kommt oftmals durch falsche Schätzungen zustande oder aufgrund nicht durchgeführter Aktualisierungen oder durch Wertsteigerungen. Besonders riskant ist dies bei Naturgefahren, Brand, Einbruch oder Totalschäden.
Viele Versicherer sprechen einen Unterversicherungsverzicht aus, wenn gewisse Mindeststandards gegeben sind. Eine regelmäßige Anpassung von Versicherungssummen und eine professionelle Wertermittlung
verhindern eine Unterversicherung. Wer korrekt versichert ist, bekommt im Ernstfall auch den vollen Schadenersatz und vermeidet finanzielle Nachteile.
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