Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, um den langfristigen Vermögensaufbau von Arbeitnehmern zu unterstützen. Sie gehören zur deutschen Sparförderung; es kann in unterschiedliche Kapitalanlagen eingezahlt werden. Es wird direkt in eine vom Arbeitnehmer ausgesuchte Sparform investiert.
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber monatlich einen bestimmten Betrag unmittelbar in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers ein, meist bis zu 40 Euro. Der Sparvertrag kann bei einer Bank, einer Bausparkasse oder einem Fondsanbieter eingerichtet werden. Der Arbeitnehmer muss bei der Auswahl der Anlageform beachten, dass die definierten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, damit manche Produkte gefördert werden.
Die geläufigsten Sparformen für vermögenswirksame Leistungen sind Bausparverträge. Sie sind ideal geeignet für Personen, die vorhaben, eine Immobilie zu erwerben oder zu modernisieren. Bei fondsgebundenen Sparplänen werden Finanzmittel in Aktienfonds investiert, was auf lange Sicht höhere Renditen, aber ebenso ein größeres Risiko bedeutet. Banksparpläne sind eine bewährte Sparmethode, bringen aber weniger Rendite ein. VL können dazu verwendet werden, Immobilienkredite zu tilgen.
Vermögenswirksame Leistungen können staatlich gefördert werden, falls die Arbeitnehmersparzulage beantragt wurde. Diese beträgt meistens 9 Prozent bei Fondsparplänen, maximal 400 Euro jährlich (also 36 Euro Zulage) und 9 Prozent bei Bausparverträgen, maximal 470 Euro jährlich (mithin 43 Euro Zulage). Bedingung dafür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf (Stand 2024: 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete bei Fonds; beim Bausparen etwas höher).
Die Anlage unterliegt einer Sperrfrist von sieben Jahren. Das heißt, dass innerhalb von sechs Jahren aktiv gespart werden soll. Im siebten Jahr ruht das Guthaben, steht aber später zur Verfügung. Bei einer vorzeitigen Kündigung verfällt die staatliche Förderung.
Die VL ist vorteilhaft für Arbeitnehmer, da sie zusätzliche Finanzmittel seitens der Arbeitgeber erhalten. Die staatlichen Zulagen sind ein Anreiz; dafür ist jedoch die Einhaltung der Einkommensgrenzen erforderlich. Ebenso wird ein Vermögensaufbau mit regelmäßig erfolgenden Einzahlungen ermöglicht.
Vermögenswirksame Leistungen sind ein effektives Instrument zur finanziellen Vorsorge. Sie vereinen Arbeitgeberzuschüsse mit staatlicher Förderung und ermöglichen – je nach Anlageform – bewährte bis renditestarke Chancen für den Kapitalaufbau. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie einen Anspruch auf VL haben und welche Sparform zu ihrer Lebenslage passt, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen.
Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten
Vermögens führen.
Sie interessieren sich für vermögenswirksame Leistungen? Sie erreichen Ihren Finanzanlagenvermittler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
So kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrem Finanzanlagenvermittler in Hamburg-Bramfeld: Von Hamburg-Barmbek oder aus den Stadtteilen Winterhude, Uhlenhorst oder vom Hauptbahnhof kommend, fahren Sie mit der Buslinie 18 (Haltestelle Bauernrosenweg); von Barmbek geht es auch mit der Buslinie 177 (Haltestelle Hellbrookkamp). Von Hamburg-Poppenbüttel oder aus den Stadtteilen Wellingsbüttel bzw. Sasel mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Von Hamburg-Wandsbek mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Die nächstgelegenen U-Bahnstationen – interessant etwa für Personen aus Rahlstedt oder Farmsen-Berne – sind Habichtstraße (von dort zu Fuß) und Wandsbek-Gartenstadt (hier treffen Sie auf die Buslinie 8 – oder Sie gehen zu Fuß).
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