Bei der Allgefahrenversicherung (auch 'All-Risks-Deckung' genannt) sind im Allgemeinen alle Gefahren versichert, falls sie nicht explizit ausgeschlossen sind.
Im Gegensatz dazu gibt es die Versicherung 'benannter Gefahren', bei der nur klar aufgeführte Gefahren versichert sind. Das ist bei Versicherungen der Standardfall.
Die Allgefahrendeckung gewährt einen besonders umfangreichen und anpassungsfähigen Versicherungsschutz. Schäden durch neuartige, ungewöhnliche oder nicht erwartbare Ereignisse können damit auch gedeckt sein.
Ein Kernmerkmal dieser Deckungsart ist die Beweislastumkehr. Der Versicherungsnehmer muss lediglich nachweisen, dass ein Schaden erfolgt ist, aber nicht die konkrete Ursache. Auf der anderen Seite ist es dem Versicherer aufgetragen, zu beweisen, dass ein Schaden zu einem im Vertrag festgelegten Ausschlussgrund zählt.
Übliche Ausschlüsse sind beispielsweise vorsätzlich verursachte Schäden, normale Abnutzung, Krieg oder Schäden durch Kernenergie.
Allgefahrendeckungen sind besonders häufig in der technischen Versicherung (etwa Maschinen-, Elektronik- oder Bauleistungsversicherung), in der Transportversicherung und in der gewerblichen Gebäude- und Inhaltsversicherung abschließbar. Auch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wird diese Deckung angeboten, in der Regel für gehobene Zielgruppen.
Die Allgefahrendeckung ist folglich beliebt bei Kunden mit höherem Absicherungsbedarf, zum Beispiel in Industrie, Gewerbe oder mit kostbarem Privatbesitz.
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