Betriebliche Altersvorsorge Hamburg Versicherungsmakler Makler
Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Altersabsicherung, die Arbeitgeber anbieten. Arbeitnehmer – ebenso Auszubildende – oder eventuell auch Gesellschafter einer GmbH können so eine zusätzliche finanzielle Unterstützung im Ruhestand erhalten, die eine gesetzliche oder andere private Rente ergänzt.

Die betriebliche Altersvorsorge fußt darauf, dass Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer während der aktiven Erwerbstätigkeit Zahlungen an eine besondere Vorsorgeeinrichtung leisten. Dieses Kapital wird verzinst, um es später im Ruhestand auszuzahlen oder als lebenslange Rente zu bekommen.

Es gibt mehrere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, etwa die Direktzusage. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine Rente zu zahlen. Die Direktzusage wird üblicherweise nur vom Unternehmen fianziert. Es ist jedoch möglich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, Lohn- oder Gehaltsanteile für eine Direktzusage zu verwenden.

Die Unterstützungskasse, ein weiterer Durchführungsweg, ist eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter unterhalten wird.

Die Pensionskasse verwaltet als Versicherung die Beiträge zur bAV und erbringt die Leistungen im Ruhestand.

Der Pensionsfonds schließlich ist eine Kapitalanlagegesellschaft; sie investiert die Gelder und zahlt später eine Rente.

Direktversicherung: Hier erwirbt der Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der auch die Beiträge zu zahlen hat. Der Arbeitnehmer wird begünstigt und ist bezugsberechtigt. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Eine Hinterbliebenenabsicherung ist jeweils möglich. Weiterer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge: Die Beiträge sind fast immer steuer- und sozialabgabenfrei, was die Attraktivität für den Arbeitnehmer erhöht. Der Arbeitgeber stärkt mit einer bAV die Mitarbeiterbindung und -motivation, denn er offeriert damit eine zusätzliche Altersabsicherung. Er darf die bestehende betriebliche Altersvorsorge nicht verpfänden, nicht abtreten und auch nicht beleihen. Nach den Regelungen der so genannten Nahles-Rente muss ein Arbeitgeber nur einen bestimmten Zahlbetrag zusagen, nicht jedoch die Rentenhöhe. Zinsgarantien sind untersagt.

Sie benötigen eine betriebliche Altersvorsorge? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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