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Dirk Möller
Ihr kompetenter Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler in Hamburg – seit 1999
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Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung erbringt Geldleistungen, die eine (temporäre) Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall abfedern sollen. Sie soll den entstehenden Verdienstausfall während dieser Zeit möglichst ausgleichen und der versicherten Person ein gewisses Einkommen aufrechterhalten. Falls jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig wird und kein oder ein deutlich geringeres Einkommen hat, kommt die Krankentagegeldversicherung ins Spiel und zahlt dem Versicherten ein festgelegtes Tagegeld. Dieses Tagegeld wird üblicherweise in vorab bestimmter Höhe pro Tag gezahlt und gestattet es der versicherten Person, ihren Lebensunterhalt auch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit abzusichern.

Die Höhe des Tagegeldes ist an der Höhe des bisherigen Einkommens der versicherten Person orientiert. Oftmals macht das Tagegeld einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens aus, etwa 70 % des letzten Nettos. Dabei gilt eine festgelegte Karenzzeit, die die Zeitspanne zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Zahlungsbeginn festlegt. Die Karenzzeit beträgt meist 14, 30 oder 42 Tage. Die Versicherungsleistung wird für einen bestimmten Zeitraum erbracht, der Leistungszeitraum genannt wird. Dieser Zeitraum dauert im Normalfall einige Monate bis mehrere Jahre.

Für Selbstständige, die kein Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, besteht die Möglichkeit, eine Verdienstausfallversicherung abzuschließen – in der Höhe des Nettoeinkommens, bei gestaffelten Karrenzzeiten, etwa ab dem 8., 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen kann vereinbart werden. Bei einer privat abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung kann die Leistungsdauer unbegrenzt sein, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert. Die Höhe des Krankentagegeldes und ähnlicher Leistungen darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird üblicherweise ein (begrenztes) Krankengeld ab dem 43. Tag gezahlt, für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Bei den privaten Anbietern können unter Umständen auch Kosten für Kur- und Reha-Maßnahmen übernommen werden, und auch Maßnahmen zur Wiedereingliederung.

Sie benötigen eine Krankentagegeldversicherung? Sie erreichen Ihren Versicherungsmakler in Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.


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