Ein Finanzanlagenvermittler ist ein gewerblicher Vermittler, der im Kundenauftrag bestimmte Finanzprodukte vermittelt. Er ist selbst kein Finanzdienstleistungsinstitut. Die Arbeit eines Finanzanlagenvermittlers ist in § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Er vermittelt Finanzprodukte wie Anteile an Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen oder sonstige Vermögensanlagen.
Finanzanlagenvermittler beraten ihre Kunden in Bezug auf geeignete Kapitalanlagen und vermitteln sie an Produktanbieter wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emissionshäuser oder Fondsanbieter weiter. Im Zentrum befinden sich üblicherweise langfristige Anlageziele wie Kapitalaufbau, Altersvorsorge oder Vermögensabsicherung.
Die Arbeitsschritte bei einer Finanzanlagenvermittlung gestalten sich meist wie folgt: 1. Überprüfung der finanziellen Ist-Situation, der Anlageziele und der Risikobereitschaft des Kunden, 2. Auswahl geeigneter Finanzanlagen mit Blick auf Rendite, Risiko und Laufzeit, 3. Offenlegung von Kosten, Risiken und Vergütungen gegenüber dem Kunden und Dokumentation des Kundengesprächs, 4. Durchführung des Abschlusses zwischen Anleger und Produktanbieter, 5. Betreuung des Kunden nach dem Kauf der Anlage – auch hinsichtlich nötiger Veränderungen.
Um die Zulassung als Finanzanlagenvermittler zu erhalten, muss der Antragsteller gewisse Voraussetzungen mitbringen. Notwendig ist ein Nachweis über die fachliche Qualifikation, etwa durch eine IHK-Prüfung. Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse müssen gegeben sein und mit einem polizeilichen Führungszeugnis und einem Gewerbezentralregisterauszug belegt werden. Außerdem ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Finanzanlagenvermittler werden ins Vermittlerregister eingetragen, das öffentlich einsehbar ist. Eine Vermittlung darf nur bei Produkten erfolgen, die unter die genehmigten Kategorien fallen. Eine Beratung beispielsweise zu Aktien oder Derivaten ist nur lizenzierten Finanzdienstleistungsinstituten vorbehalten.
Finanzanlagenvermittler unterscheiden sich stark von Bankberatern oder Versicherungsvermittlern. Während ein Finanzberater oft ein Honorar-Modell anwendet und Banken in erster Linie ihre eigenen Produkte feilbieten, hat der Finanzanlagenvermittler Produkte verschiedener Anbieter im Rahmen der Zulassung im Sortiment und bekommt eine Provision. Auch von Versicherungsmaklern, die Versicherungsverträge vermitteln, ist die Tätigkeit eines Finanzanlagenvermittlers deutlich klar abgrenzbar.
Finanzanlagenvermittler haben eine wichtige Funktion im deutschen Finanzmarkt inne, besonders für Privatanleger, die wenig Marktkenntnis haben oder sich professionelle Hilfe bei der Selektion geeigneter
Kapitalanlagen wünschen. Sie fördern die finanzielle Bildung der Bevölkerung und versetzen sie in die Lage, bessere und fundiertere Entscheidungen bei ihren Kapitalanlagen zu treffen.
Sie benötigen einen Finanzanlagenvermittler? Sie erreichen Ihren Finanzanlagenvermittler in
Hamburg unter (0 40) 66 42 80 oder
Dirk.Moeller@versicherungsmakler-in-hamburg.de.
So kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrem Finanzanlagenvermittler in Hamburg-Bramfeld: Von Hamburg-Barmbek oder aus den Stadtteilen Winterhude, Uhlenhorst oder vom Hauptbahnhof kommend, fahren Sie mit der Buslinie 18 (Haltestelle Bauernrosenweg); von Barmbek geht es auch mit der Buslinie 177 (Haltestelle Hellbrookkamp). Von Hamburg-Poppenbüttel oder aus den Stadtteilen Wellingsbüttel bzw. Sasel mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Von Hamburg-Wandsbek mit der Buslinie 8 (Bushaltestelle Werner-Otto-Straße), dann weiter mit dem 18er Richtung Barmbek bzw. Hauptbahnhof/ZOB (Haltestelle Bauernrosenweg) oder zu Fuß. Die nächstgelegenen U-Bahnstationen – interessant etwa für Personen aus Rahlstedt oder Farmsen-Berne – sind Habichtstraße (von dort zu Fuß) und Wandsbek-Gartenstadt (hier treffen Sie auf die Buslinie 8 – oder Sie gehen zu Fuß).
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